Derzeit sieht das ZGB bedauerlicherweise vor, dass die elterliche Sorge bei miteinander unverheirateten Eltern zunächst der Mutter alleine zukommt. Eine parlamentarische Initiative möchte auch bei diesen Eltern die gemeinsame elterliche Sorge (zu Recht) als gesetzlicher Regelfall einführen. Der Nationalrat hat dieser Initiative nun zugestimmt. Damit geht das Geschäft in den Ständerat.
Die Formulierung der Initiative („Art. 298a: 5 Bis die Erklärung vorliegt, steht die elterliche Sorge dem Vater und der Mutter gemeinsam zu“) lässt aber einige Frage offen: So soll offenbar weiterhin eine Erklärung erforderlich sein. Auch nicht explizit vorgesehen ist, dass die KESB (wohl auf Antrag oder von Amtes wegen) die elterliche Sorge einem Elternteil alleine zuweisen können soll (wiewohl dieser Grundsatz in der Begründung der Initiative unbestritten bleibt).