Mit dem Ziel, Heiraten von minderjährigen Personen wirksamer zu bekämpfen und den Schutz der Betroffene zu erhöhen, verabschiedete das Parlament am 14. Juni 2024 die entsprechende Revision insbesondere des Zivilgesetzbuches (ZGB) und des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG). Nun hat der Bundesrat die Änderung per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Mehr Informationen zur Revision finden sich hier.
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