In einem heute publizierten Urteil hat das Bundesgericht betont, dass es bei den ambulanten Massnahmen um kantonales Recht handelt. Diese Qualifizierung hat zur Folge, dass das Bundesgericht Eingaben nur beschränkt werden kann: Die Kognition des Gerichts ist auf Verfassungsrügen beschränkt (Art. 95 BGG). Dabei steht die Rüge im Vordergrund, das kantonale Recht sei willkürlich angewandt worden.
Neueste Beiträge
- Erziehungsaufsicht, um ein Auge auf das Kind zu behalten? 11. Juli 2025
- Nachfrist bei unentgeltlicher Rechtspflege 9. Juli 2025
- Abschaffung des zweistufigen kantonalen Beschwerdeverfahrens 5. Juli 2025
- Weisungen (Art. 307 Abs. 3 ZGB) zur medizinischen Behandlung eines Elternteils 1. Juli 2025
- Staatshaftung 24. Juni 2025