Im Rahmen der 1926 von der Pro Juventute ins Leben gerufenen Aktion «Kinder der Landstrasse» sollten jenische Kinder zu «brauchbaren Gliedern» der Gesellschaft erzogen werden, indem die Kinder ihren Familien entzogen wurden. Das „Hilfs“werk – welches jahrzentelang durch den Bund massgeblich finanziert wurde – bestand bis 1973. Wie die „Tagesschau“ berichtet, soll nun ein Gutachten klären, ob es sich bei der Aktion im juristischen Sinne um Völkermord handelt. Der Tatbestand umfasst nicht „nur“ Tötungen von Menschen, sondern unter anderem auch das gewaltsame Überführen von Kindern in eine andere Gruppe (vgl. Art. 264 StGB). Der Beitrag der Tagesschau findet sich hier.
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