Das Bundesgericht hat mitgeteilt, dass per 1. Juli 2023 eine zweite strafrechtliche Abteilung errichtet wird. Für den Kindes- und Erwachsenenschutz bleibt weiterhin die zweite zivilrechtliche Abteilung zuständig, bestehend aus Herrn Bundesrichter Herrmann (Abteilungspräsident), Frau Bundesrichterin Escher, Frau Bundesrichterin de Rossa, Herrn Bundesrichter von Werdt, Herrn Budesrichter Schöbi sowie Herrn Bundesrichter Bovey. Zu bedauern ist, dass nur zwei Frauen (gegenüber vier Männern) in der Abteilung Einsitz nehmen. Immerhin handelt es sich bei den nebenamtlichen Bundesrichterinnen, welche der zweiten zivilrechtlichen Abteilung zugewiesen sind, um drei Frauen.
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