Der Gemeinderat der Stadt Zürich hat über eine Verordnung beraten, welche vorsieht, dass Kinder und Jugendliche, die vor 1981 Opfer von Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen geworden sind, mit je CHF 25’000.– entschädigt werden. Da währende der Beratung Einigkeit über der Entschädigung bestand, ist damit zu rechnen, dass die Verordnung in der Schlussabstimmung angenommen werden wird. Näheres findet sich in einem Beitrag des Tages Anzeigers. Neben der vorgesehenen kommunalen Entschädigung besteht auch ein bundesrechtlicher Anspruch auf Ausrichtung eines Solidaritätsbeitrages in der Höhe von CHF 25’000.– (vgl. Art. 4 ff. AFZFG).
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