Da der vorliegende Blog sich auf das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht i.e.S. beschränkt, sei auf den vorliegenden Beitrag von Frau Prof. Regina E. Aebi-Müller verwiesen. Sie fasst die wichtigsten Entwicklungen in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zum Familienrecht im Jahr 2021 zusammen.
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