Das Gutachten von Herrn Prof. Roland Fankhauser zur Stellung der nahestehenden Person im Kindes- und Erwachsenenschutz ist veröffentlicht worden. Basierend darauf, hat das Bundesamt für Justiz nun eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf vertieft abklären soll. Dabei geht es vor allem darum, wie nahestehende Personen besser in die Verfahren und Entscheide der KESB einbezogen werden können. Bei entsprechendem Bedarf soll bis Ende 2019 eine Vernehmlassungsvorlage vorbereitet werden. Vgl. hierzu die Medienmitteilung des BJ.
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