Bei der – (u.a.) für den Kindes- und Erwachsenenschutz zuständigen – zweiten zivilrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts wird es per 1. Januar 2025 zu personellen Wechseln kommen: Herr Bundesrichter Nicolas von Werdt tritt auf Ende 2024 zurück. Seinen Platz in der Abteilung wird neu Herr Bundesrichter Christoph Hurni einnehmen. Mehr zu den personellen Wechsel am Bundesgericht findet sich hier.
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