In der Lehre ist umstritten, ob für die Unterbringung eines Kindes in einer psychiatrischen Klinik aufgrund von psychischen Störungen gestützt auf Art. 314b ZGB auch Ärztinnen und Ärzte sachlich zuständig sind (so die h.L.). In einem neuen, zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteil hat das Bundesgericht diese Frage geklärt und die sachliche Zuständigkeit bejaht.
Neueste Beiträge
- „Kinder-FU“: Sachliche Zuständigkeit 12. Mai 2026
- Freiwilliger Eintritt oder Fürsorgerische Unterbringung? 12. Mai 2026
- „Kinder der Landstrasse“ 24. April 2026
- Behindertenpolitik des Bundes 14. April 2026
- AFZFG: Opfereigenschaft und Entwicklung der Fallzahlen 20. März 2026