„Kinder-FU“: Sachliche Zuständigkeit

In der Lehre ist umstritten, ob für die Unterbringung eines Kindes in einer psychiatrischen Klinik aufgrund von psychischen Störungen gestützt auf Art. 314b ZGB auch Ärztinnen und Ärzte sachlich zuständig sind (so die h.L.). In einem neuen, zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteil hat das Bundesgericht diese Frage geklärt und die sachliche Zuständigkeit bejaht.

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