In einem neueren Urteil hat das Bundegericht klargestellt, die KESB dürfe Eltern gestützt auf Art. 307 Abs. 3 ZGB anweisen, einen Kurs oder ein Programm gegen häusliche Gewalt zu besuchen (vgl. E. 3.1).
Neueste Beiträge
- Ausflug ins Sorgerecht 18. September 2025
- KOKES-Statistik 17. September 2025
- Politische Rechte auf Bundesebene 16. September 2025
- Gesuche um Entbindung vom Berufsgeheimnis 2. September 2025
- Sterilisation dauerhaft urteilsunfähiger Personen 26. August 2025