Im Juni 2026 haben die KOKES sowie das Staatssekretariat für Migration ein Merkblatt zum Umgang mit unbegleiteten Kindern unter 12 Jahren, die sich zwecks Asylgesuchstellung in ein BAZ begeben, herausgegeben. Dieses bietet Richtlinien zum Vorgehen und definiert die Zuständigkeiten für den Umgang mit unbegleiteten Kindern unter 12 Jahren, die zwecks Asylgesuchstellung in einem Bundesasylzentrum (BAZ) eintreffen. Das Merkblatt findet sich hier.