Der Bundesrat will die gesetzlichen Regelungen zur fürsorgerischen Unterbringung (FU) revidieren und damit für klarere Regelungen sorgen. Dazu schlägt er vor, insbesondere die Regelungen zur Durchführung der medizinischen Massnahmen im Rahmen einer FU anzupassen und eine nationale Statistik zur FU einzuführen. Zudem sollen für die FU minderjähriger Personen besondere Regelungen geschaffen werden. An seiner Sitzung vom 19. August 2026 hat der Bundesrat deshalb das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis im Sommer 2028 eine Vorlage für eine entsprechende Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches auszuarbeiten. Mehr dazu findet sich hier.