Kindesmissbrauch: Reform der Strafprozessordnung

Ein Artikel im „20 Minuten“ geht auf den Umstand ein, dass viele „Kindesmissbrauch-Verfahren“ im Strafrecht eingestellt werden, weil die Aussagen der Opfer nicht für eine Verurteilung reichen. Eine Wahrnehmung, welche ich als „strafrechtlicher Beistand“ von missbrauchten Kindern teile.

Inwiefern aber eine Revision der Strafprozessordnung weiterhelfen würde, wie der Artikel propagiert, erscheint mir alles andere als klar: So ist nachvollziehbar, dass die Einstellung eines Verfahren für ein Kind ein weiterer möglicher Vertrauensbruch darstellt. Nur: Was ist die Konsequenz? Soll der Grundsatz „in dubio pro reo“ in Frage gestellt werden bzw. eine strafrechtliche Verurteilung auch im Zweifel erfolgen, damit kein weiterer Vertrauensbruch für das Kind erfolgt (was der im Artikel zitierte Experte sicher nicht intendiert)? Sollen Aussagen eines Kindes ohne weiteres einen höheren Beweiswert haben? Dies erscheint mir nicht durchdacht.

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