Mein Luzerner Kollege Daniel Rosch hat sich in einem hervorragenden Gutachten für das EGBG mit der Frage auseinandergesetzt, wie sich das schweizerische Erwachsenenschutz- und Handlungsfähigkeitsrecht weiterentwickeln kann, um den Willen und die Präferenzen von Menschen mit Behinderungen ins Zentrum zu stellen und der Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu entsprechen. Die Schlussfolgerungen teile ich über weite Strecken.
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