Der Bundesrat hat an seine heutige Sitzung den Entwurf zur Revision des Erwachsenenschutzes verabschiedet. Leider ist die Revision bis anhin mutlos ausgefallen. Der Entwurf bezieht sich nicht auf zentrale revisionsbedürftige Aspekte. Nicht ersichtlich ist zudem, weshalb die Aufhebung der umfassenden Beistandschaft in eine separate Vorlage behandelt werden soll. Schliesslich stellt die Revision teilweise sogar einen Rückschritt zum status quo dar, indem sie die Familiensolidarität überbetont.
Die Materialien zur Revision (Entwurf sowie Botschaft) finden sich hier.