In internationalen Sachverhalten stellt sich die Frage, welches Land für einen Erwachsenenschutz-Fall zuständig ist und das Recht welchen Landes dabei angewendet werden soll. Weiter stellt sich die Frage, inwieweit ein ausländischer Entscheid in einem anderen Staat anerkannt werden kann. Schliesslich muss geprüft werden, inwieweit die Behörden länderüberschreitend zusammenarbeiten dürfen. All diese Fragen regelt das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen (HEsÜ). Das European Law Institute hat nun ein Arbeitspapier veröffentlicht, welches sich mit dem Schutz von Erwachsenen in internationalen Sachverhalten beschäftigt. Obwohl sich das Papier primär mit der Situation innerhalb der Europäischen Union beschäftigt, enthält es auch Aspekte, welche für die Schweiz von unmittelbarer Bedeutung sind: So geht das Papier kritisch auf die einzelnen Artikel der Konvention ein (S. 30 ff.); schlägt weitere Verbesserungen für das HEsÜ vor (S. 45 ff.); und enthält eine Checkliste, welche Aspekte ein Vorsorgeauftrag enthalten soll, damit er in im Rahmen des HEsÜ wirksam sein kann (S. 49 ff.).
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