Behindertenkonvention und HEsÜ

Das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen (HEsÜ) regelt die internationale Zuständigkeit sowie das anwendbare Recht in internationalen Sachverhalten. Weiter hält es fest, unter welchen Voraussetzungen ausländische Entscheide im Erwachsenenschutz in der Schweiz anerkannt und vollstreckt werden können. Schliesslich regelt es auch die internationale Behördenzusammenarbeit.

Dieses Übereinkommen muss unter anderem systematisch interpretiert werden, d.h. (auch) unter Berücksichtigung anderer völkerrechtlicher Übereinkommen. Unter anderem ist dabei die Behindertenrechtskonvention der UN zu berücksichtigen. Über die Interaktion zwischen diesen zwei Übereinkommen wurde ein Bericht für die UN-Sonderberichtserstatterin zu den Rechten Behinderter erstellt. Der Bericht und eine Zusammenfassung seines Inhaltes finden sich hier.