In klassischen Modellen der Obdachlosenhilfe erhalten obdachlose Personen erst eine Wohnung zugewiesen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Diese Bedingungen sind gerade für Menschen mit einer psychischen Störung (z.B. drogensüchtige Personen) oft nur schwer erfüllbar. Der Kanton Basel-Stadt hat in den letzten vier Jahren pilotweise das Modell „Housing first“ bei Personen mit komplexen psychischen Problemen und / oder einer Suchterkrankung erprobt, welche durch bestehende Wohn-Angebote nicht erreicht werden konnten oder die solche Angebote bereits erfolglos durchlaufen haben. Diesem Modell nach erhalten obdachlose Personen unmittelbar eine Wohnung, ohne dass sie Vorbedingungen erfüllen müssen. Danach können sie auf fakultativer Ebene die Unterstützung von Sozialarbeitenden in Anspruch nehmen. Der Kanton Basel-Stadt hat nun ein positives Fazit gezogen und „Housing first“ per Anfang Dezember in den Regelbetrieb überführt. Mehr Informationen finden sich hier.
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